§ 1 Name und Sitz
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Vereinsjahr
§ 5 Aufnahme
§ 6 Mitgliederrechte
§ 7 Mitgliederpflichten
§ 8 Anschlussmitglieder
§ 9 Ehrenmitglieder
§ 10 Rhönklubjugend
§ 11 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 12 Vereinsorgane
§ 13 Mitgliederversammlung
§ 14 Vorstand und Vertreter
§ 14a Beirat
§ 15 Kassenrevisoren
§ 16 Delegierte
§ 17 Auflösung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Rhönklub-Zweigverein Bad Neustadt a. d. Saale e.V.“. Er hat seinen Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Neustadt a. d.
Saale eingetragen.
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Vereinsjahr
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Aufnahme
§ 6 Mitgliederrechte
§ 7 Mitgliederpflichten
§ 8 Anschlussmitglieder
Auf schriftlichen Antrag können Anschlussmitglieder in den Verein eintreten. Der Eintritt gilt mit dem Eingang des Antrags beim Vorstand als vollzogen. § 5 Abs. 2 ist hier nicht anzuwenden.
Anschlussmitglieder können werden:
Die Anschlussmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder. Sie sind jedoch vom Bezug der vom Hauptvorstand herausgegebenen Zeitschriften sowie von den dorther kommenden sonstigen Leistungen ausgeschlossen. Haftpflichtversicherung über den Hauptvorstand besteht.
§ 9 Ehrenmitglieder
§ 10 Rhönklubjugend
Deutsche Wanderjugend im Rhönklub
§ 11 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet:
Zu a) Der Austritt ist schriftlich bis spätestens 30. September zum Schluss des jeweiligen Kalenderjahres zu erklären.
Zu b) Ausschlussgründe sind: Grober Verstoß gegen die Satzung, vereinsschädigendes Verhalten.
Über den Ausschluss beschließt der Vorstand mit mindesten zwei Drittel Stimmenmehrheit aller
seiner Mitglieder.
Das betroffene Mitglied hat vor Beschlussfassung Anspruch auf Gehör. Gegen den Ausschluss kann das betreffende Mitglied Einspruch einlegen, über den die Mitgliederversammlung zu entscheiden hat. Der Einspruch ist schriftlich mit Begründung an den Vorstand zu richten. Bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung ruhen die Mitgliedsrechte des Auszuschließenden.
§ 12 Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind:
§ 13 Mitgliederversammlung
§ 14 Vorstand und Vertreter
§ 14a Beirat
§ 14a 1 Dem Beirat gehören die Vorstandsmitglieder und die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählten nachfolgend genannten Amtsträger an:
§ 14a 2 Der Beirat hat die Aufgabe den Vorstand in wichtigen Angelegenheiten zu beraten.
§ 14a 3 Die einzelnen Amtsträger des Beirats sind in ihren Funktionsbereichen weitgehend selbständig. Sie berichten über ihren Funktionsbereich direkt an den Vorstand und sind an die vom Vorstand gefassten Beschlüsse und Budgetvorgaben gebunden.
§ 14a 4 Der Beirat soll mindestens dreimal im Vereinsjahr einberufen werden. Er wird vom Vorstand schriftlich oder fernmündlich mit einer Frist von 1 Woche einberufen.
§ 14a 5 Scheidet ein Beiratsmitglied während seiner Amtszeit aus, oder wird das Amt innerhalb der regulären Mitgliederversammlung nicht besetzt, kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzperson benennen.
§ 15 Kassenrevisoren
§ 16 Delegierte
§ 17 Auflösung